Unsere Leistungen:
Unsere Leistungen:
Unterstützung beim Aufstehen
Unterstützung beim An- und Auskleiden
Mahlzeiten zubereiten und gemeinsam speisen
Unterhaltungen
Unterstützung bei der Pflanzenpflege
Spazieren gehen
Spiele spielen
Begleitung zu Arztterminen
Begleitung zum Friseur
Ausflüge
Einkäufe
Gemeinsam in die Kirche gehen
Spaziergänge
Gemeinsam zum Friedhof gehen
Begleitung zum Sport oder anderen Freizeitaktivitäten
Saugen
Wischen
Geschirr spülen
Betten machen / überziehen
Abstauben
Unterstützung bei der Körperpflege
Hilfe beim Toilettengang
Inkontinenzversorgung
Hausaufgaben erledigen
Spielen
Betreuung der Kinder
Unterstützung der Eltern im Haushalt
Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige in der häuslichen Umgebung und beziehen dafür Pflegegeld?
Den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) übernehmen wir als zugelassene Einrichtung selbstverständlich mit. Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können auf Wunsch den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr freiwillig in Anspruch nehmen.